ANTRAG AUF BOHRGENEHMIGUNG
gemäß Wasserrecht

Antragstellung und Genehmigung

Für unsere Kunden kümmern wir uns um eine Bohrgenehmigung und um die wasserrechtliche Genehmigung .
Sie bekommen dann die fertige Genehmigung zugesendet und müssen lediglich die Genehmigunggebühren überweisen .

Dokumentation und Brunnenbohrakte

Im Zuge der Abwicklung der Brunnenbohrung werden alle Arbeitsschritte und Erkenntnisse über Ihren Brunnen erfasst und am Ende in einer Brunnenbohrakte zusammengeführt:
Die seitens der Genehmigungbehörde geforderte Schlußdokumentation wird von uns zusammengestellt und an die Behörde übergeben bzw. an Sie als Kunde in Original oder Kopie ausgehändigt.

Wie läuft das ab mit der Genehmigung?

Im Normalfall beantragen wir im Namen des Bauherren die Bohrgenehmigung und im Anschluss an die erfolgreiche Brunnenbohrung auch die wasserrechtliche Erlaubnis .
Die Antragsgebühren welche die zuständige Behörde der Stadt oder des Landratsamtes verlangen, müssen durch den Auftraggeber beglichen werden und sind nicht in unserem Angebot enthalten.

Auch evt. angeordnete Abnahmen durch die zuständige Behörde der Stadt oder des Landratsamtes müssen durch den Auftraggeber direkt bezahlt werden.

Unsere Tätigkeit beschränkt sich hier auf die Beantragung , die Begleitung des Verfahrens sowie die Übergabe der Schlußdokumentation nach Beendigung der Arbeiten.

Sie möchten gerne ein kostenloses unverbindliches Angebot!
Dann kontaktieren Sie uns bitte, oder verwenden einfach unser Kontaktformular!